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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Die Abteilung Steuern ist zuständig für die Festsetzung (Bescheiderteilung) und Erhebung folgender kommunaler Abgaben:
Außerdem ist die Steuerabteilung für die Bearbeitung von Spenden und die Erteilung von Zuwendungsbestätigungen (früher Spendenbescheinigungen) zuständig.
Abteilungsleitung
Spenden
Stellvertretende Abteilungsleitung
Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer
Grundsteuer A - G
Nur Mo und Mi von ca. 09:30 bis 17:00
Grundsteuer A - G
Nur Mo und Mi von ca. 09:30 bis 17:00
Grundsteuer H - Z
Grundsteuer H - Z
Kurtaxe Beherbergungsbetriebe, Meldescheine u.Ä.
Von ca. 09:45 bis 13:45
Kurtaxe Beherbergungsbetriebe, Meldescheine u.Ä.
Von ca. 09:45 bis 13:45
Hundesteuer, Kurtaxe pauschal, Zweitwohnungssteuer
Hundesteuer, Kurtaxe pauschal, Zweitwohnungssteuer
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 16:00 Uhr |