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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Bei der Ausländerbehörde können Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Konstanz Ihre ausländerrechtlichen Angelegenheiten zentral regeln. Bei uns können Sie Aufenthaltstitel beantragen und verlängern lassen und Einladungen (Verpflichtungserklärungen) beantragen.
Wir sind Ansprechpartner vor Ort für Asylbewerber die einen Asylantrag gestellt haben und in Konstanz untergebracht sind, sowie für abgelehnte Asylbewerber. Personen mit einem humanitärem Aufenthaltsrecht wenden sich bitte ebenso an unser Asylteam. Link zum Asylteam.
Auf unseren Internetseiten können Sie sich über die verschiedenen Aufgabenbereiche unserer Ausländerbehörde informieren und erhalten nützliche Hinweise zum Beispiel zu Terminvereinbarungen und Antragsvoraussetzungen.
Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Termins
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund eines sehr stark angestiegenen Antragsaufkommens ist mit einer erheblich längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Helfen Sie uns und sehen Sie bitte von schriftlichen sowie telefonischen Sachstandsanfragen ab. Diese können leider nicht beantwortet werden. Eingehende Anfragen/Anträge werden nach Eingangsdatum/Priorität bearbeitet.
Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Antragstellung: https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=6001671
Unterlagen können Sie uns gerne per E-Mail oder auch über unseren Briefkasten (zwischen Zimmer: 1.24 und 1.25) einreichen.
Das Servicebüro ist derzeit geschlossen. Besuche bei den Sachbearbeitern ist weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Coronavirus – Ergänzende Hinweise
Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist nur mit Mund- und Nasenschutz und unter 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) gestattet. Zum Schutz der Bevölkerung und auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für nicht Immunisierte (nicht Geimpfte oder Genesene) die Vorlage eines negativen Testergebnisses erforderlich. Es ist ein Schnelltestergebnis vorzulegen, das nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wir bitten Sie deshalb, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Ihrem Termin zu tragen, den erforderlichen 3G-Nachweis mitzubringen und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten, bereits vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt nicht gestattet.
Achtung: neue Zuständigkeiten ab dem 16.02.2022!
Allgemeines Aufenthaltsrecht (keine Asylangelegenheiten/no asylum issues)
Abteilungsleitung
Ansprechpartner A, CEM - CHA, ST - STEF
(Vertretung Hr. Kaulwell, Fr. Maggio)
Ansprechpartner B - CEL, STEG - STRA
(Vertretung Fr. Stratmann, Fr. Maggio)
Ansprechpartner CHB - E, STRB - SU
(Vertretung Fr. Stratmann, Hr. Kaulwell)
Ansprechpartner F - I, SV - TAR
(Vertretung Fr. Mayer, Fr. Spicker)
Ansprechpartner J - LE, TAS - TELA
(Vertretung Fr. Brändle, Fr. Wünsch)
Ansprechpartner LF - ME, TELB - TIE
(Vertretung Fr. Brändle, Hr. Grummt)
Nur Mo. und Di. ganztags sowie Mi. vormittags
Ansprechpartner MF - OL, TIF - TOM
(Vertretung Fr. Mayer, Hr. Berisha)
Nur vormittags
Ansprechpartner OM - RAM, TON - TS
(Vertretung auslaenderbehoerde@konstanz.de)
Ansprechpartner RAN - SOM, TT - TUR
(Vertretung Fr. Wünsch, Hr. Grummt)
Ansprechpartner SON - SR, U - Z, TUS - TZ
(Vertretung Hr. Berisha, Fr. Spicker)
nur vormittags
Donnerstag | 10:00 - 12:00 Uhr |