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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Die Durchführung eines Bauvorhabens setzt, mit wenigen Ausnahmen, die Erteilung einer Baugenhmigung voraus. Durch das Baurechtsamt wird sichergestellt, dass weder durch die Errichtung noch die Nutzung dieser baulichen Anlagen eine Gefährdung für die Bewohner, die darin Beschäftigten oder die Nachbarschaft ausgeht. Das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung ist in seinen einzelnen Schritten gesetzlich eindeutig geregelt.
Stadtbaumeisterin für die Gebiete:
Paradies, Altstadt, Staad, Königsbau, Allmannsdorf, Egg, Ortsverwaltungen
Stadtbaumeister für die Gebiete:
Petershausen, Industriegebiet, Fürstenberg, Wollmatingen
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |