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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
An den Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten können Sie sich wenden, wenn Sie eine Verwarnung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder einen Halterkostenbescheid erhalten und hierzu Fragen haben.
Für Verfahren aufgrund von Parkverstößen steht Ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dem Tag, an dem Sie eine Windschutzscheibenverwarnung wegen eines Parkverstoßes bekommen haben, keine fachliche Auskunft geben können, da sich die erforderlichen Informationen zu dem Vorgang zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserem Datenbestand befinden. Wir bitten Sie daher, sich frühestens am Folgetag mit uns in Verbindung zu setzen. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Barzahlungen in unserem Amt nicht möglich sind.
Die Stadtverwaltung ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Coronavirus – Ergänzende Hinweise
Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Wir bitten Sie deshalb, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Ihrem Termin zu tragen und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten, bereits vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt nicht gestattet.
Verfahren wegen schwer wiegender Verkehrsunfälle, Alkohol- und Drogenverstöße, Anzeigen der Landespolizei
Verfahren wegen Rotlichtverstöße, Anzeigen der Bundespolizei
Verfahren wegen Rotlichtverstöße
Verfahren wegen Geschwindigkeitsverstöße
Verfahren wegen Verkehrsunfällen und Geschwindigkeitsverstößen
Verfahren wegen privat angezeigter Verstöße
Verfahren wegen Parkverstöße
Verfahren wegen Parkverstöße
Anzeigen der Landespolizei