Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben: Prüfung und Bestimmung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen, Zahlung von Pflegegeld bei Vollzeitpflege, Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen, Finanzierung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer, Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Kostenbeitragspflichtigen und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Die Ansprechperson finden Sie über den Nachnamen des Kindes.
Buchstaben A - Be
Sachgebietsleitung
Buchstaben Bi - Eb
Buchstaben Ec – Il
Buchstaben Im - Ma
Buchstaben Me - Pra
Buchstaben Pre - Sam
Buchstaben San - Z