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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Am 01. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, ausländischen Fachkräften den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern und zu beschleunigen. Dieses beschleunigte Fachkräfteverfahren kann von dem jeweiligen Arbeitgeber in Vollmacht der einreisewilligen Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz adressiert die folgenden Zielgruppen:
Ausgebildete Fachkräfte
Angehende Fachkräfte
Für weitere Informationen bitten wir um Kontaktaufnahme über E-Mail.
Adresse s.o.