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Die fachgebundene Hochschulreife können Sie erreichen, indem Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen:
Die fachgebundene Hochschulreife mit Nachweis einer Fremdsprache berechtigt Sie je nach Schultyp, an dem Sie sie erworben wird, zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen und zum Studium in bestimmten Ausbildungsbereichen der Dualen Hochschule.
Achtung: Einzelne Studienberechtigungen gelten teilweise nur für Baden-Württemberg.
16.02.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg