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Frauen, die schwanger sind oder stillen brauchen im Berufsleben und in der Ausbildung besonderen Schutz. Das Mutterschutzgesetz regelt den Schutz vor
Es gilt für
Es gilt nicht für Hausfrauen und Selbständige.
Für Beamtinnen und Richterinnen gelten vergleichbare Regelungen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 30.10.2020 freigegeben.