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Um eine Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich, wenn in einer Wohnung mehrere Personen leben, die sich in der Regel die Kosten für die Wohnung teilen. Zum Beispiel bezahlt jeder die Miete pro Quadratmeter für sein Zimmer. Die Kosten für gemeinsam benutzte Räume wie beispielsweise Küche oder Bad werden unter allen aufgeteilt.
Wohngemeinschaften sind besonders bei Studierenden beliebt.
Beim Mietvertrag für Wohngemeinschaften gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Achtung: Eine Untervermietung gegen den Willen des Vermieters oder der Vermieterin kann Grund für eine fristlose Kündigung des Vermieters oder der Vermieterin sein.
Mieter haben aber das Recht, ihre nächsten Angehörigen in die gemietete Wohnung aufzunehmen. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Untermiete.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 16.11.2020 freigegeben.