Menü

Menü schließen

Elektronische Antragstellung

bald verfügbar

Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines

Weitere Informationen

Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden.

Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen:

  • Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling)
  • Immissionsschutz und Luftreinhaltung
  • Klima-, Energie- und Umweltmanagement
  • Gewässer-, Boden- und Naturschutz
  • Energie- und Materialeffizienz
  • Umwelthaftung

Freigabevermerk

Stand: 10.02.2023

Verantwortlich: Umweltministerium Baden-Württemberg