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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkräfte können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Sie haben in der Regel keinen Anspruch auf Versetzung.
Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehreraustauschverfahren:
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen bzw. Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:
das Kultusministerium Baden-Württemberg
Alle Versetzungsverfahren beantragen Sie online.
Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.
Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.
Den Belegausdruck der Onlineantragstellung müssen Sie an Ihrer Schule unterschrieben abgeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.
nur bei Bewerbung auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
Für eine Teilnahme am Auswahlverfahren müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bewerbungsmappe an die ausschreibende Schule schicken.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.12.2017 freigegeben.