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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen der Stadt Konstanz und wurde am 14.10.2016 freigegeben.