Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Zwangsverheiratung ist in Deutschland eine Straftat.
Sie sind Opfer von Zwangsverheiratung oder von Zwangsverheiratung bedroht.
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an eine Beratungsstelle. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.
Wenn Sie minderjährig sind, können Sie sich auch an das zuständige Jugendamt wenden.
In Notfällen oder wenn Sie beispielsweise akut von Gewalt bedroht sind, können Sie die Polizei einschalten.
keine
keine
keine
Die Rechte von Opfern einer Zwangsverheiratung sind:
Tipp: Wenn Sie glauben, von Zwangsverheiratung bedroht zu sein, können Sie den "virtuellen Dokumentensafe im Servicekonto dieses Serviceportals" für sich nutzen. Sie können dort vorsorglich Kopien z.B. Ihrer Ausweispapiere, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigungen, Zeugnisse und Unterlagen oder wichtige Telefonnummern hinterlegen.
Keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2022 freigegeben.