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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Möchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie
Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch beantragen. Die zuständige Stelle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an.
Im Antrag müssen Sie angeben:
Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das für diesen Aufstiegsort zuständige Regierungspräsidium zulassen.
Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen.
mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung
keine
keine
in der Regel 14 Tage
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben.