Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.
Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen.
Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz zuletzt hatten.
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder andere Personen bevollmächtigen.
keine
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder dolmetschende Fachkraft.
Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Stand: 21.02.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg