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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Zu den Problemstoffen zählen
die Sie nicht mehr benötigen oder unbrauchbar geworden sind.
Sie müssen sie getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Sie möchten Problemstoffe entsorgen.
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Jede Kommune handhabt das unterschiedlich.
keine
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Stammen die "gefährlichen Abfälle" aus Gewerbe und Industrie, dann müssen Sie das Nachweisverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz durchführen.
nicht notwendig
die jeweilige örtliche Satzung
26.07.2022 Umweltministerium Baden-Württemberg