Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben? Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun. Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.
hängt vom Einzelfall ab
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.10.2020 freigegeben.