Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn Sie
drei Wochen nach Inbetriebnahme
die Bundesnetzagentur
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesnetzagentur hat dessen ausführliche Fassung am 14.12.2015 freigegeben.