Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie haben ein Grundstück gekauft? Dann sind Sie erst neue Eigentümerin oder neuer Eigentümer, nachdem
Die Eintragung im Grundbuch ist auch bei anderen Formen der Eigentumsübertragung erforderlich.
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und die Belastungen, die eventuell auf dem Grundstück liegen (zum Beispiel Grundpfandrechte, Grunddienstbarkeiten).
Voraussetzungen der Eintragung sind normalerweise:
Je nach Einzelfall
das Grundbuchamt
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch.
Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter "Grundbuchamtssuche".
Die Eintragung ins Grundbuch müssen Sie beantragen. Informieren Sie sich dazu bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin.
Diese werden Ihnen auf Ihre Situation abgestimmte Hinweise zum Verfahren und den von Ihnen benötigten Unterlagen geben.
keine
je nach Geschäftswert
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.07.2019 freigegeben.