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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde,
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Eine beantragende Person, die nicht an diesem Verfahren teilnimmt, kann ihren Antrag durch Fax stellen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
keine
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis
in der Regel: zwei Wochen
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2020 freigegeben.