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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).
In Konstanz finden sie Wochenmärke zu folgenden Zeiten statt:
Die Wochenmärke finden wie folgt statt:
St.-Stephans-Platz | Dienstag u. Freitag | 7:30 bis 13:00 Uhr |
St.-Gebhard-Platz | Mittwoch u. Samstag | 7:30 bis 13:00 Uhr |
St.-Stephans-Platz | Dienstag u. Freitag | 7:00 bis 13:00 Uhr |
St.-Gebhard-Platz | Mittwoch u. Samstag | 7:00 bis 13:00 Uhr |
Die Standplätze für die Wochenmarktstände werden nach einer Ausschreibung für fünf Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt im zweiten Halbjahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2025.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem der Markt stattfinden soll
Im zweiten Halbjahr 2020 werden die Markstände für die Jahre 2021 bis 2025 neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht und die Antragsunterlagen zum Download angeboten.
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Innerhalb der Bewerbungsfrist ist ein Antrag nach dem dann veröffentlichten Formular erforderlich. Wird der Antrag formlos gestellt, sind folgende Angaben erforderlich:
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Stadt Konstanz.
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Wochemarktsatzung der Stadt Konstanz
veröffentlich am 22.08.2022