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Elektronische Antragstellung

bald verfügbar

Rentenanträge

Rentenantrag stellen

Rentenanträge – wegen Covid-19 Telefontermine und direkte Antragstellung beim zuständigen Rententräger jederzeit möglich, persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich

Aufgrund der aktuellen Situation wegen Covid-19 sind Telefontermine jederzeit möglich.

Sie können Ihren Rentenantrag aber auch direkt an Ihren zuständigen Rententräger schicken, ohne mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie Ihren Rentenantrag auch online stellen auf der Internetseite Ihres Rententrägers.

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarung möglich.

Das Verwaltungsgebäude Torkel ist für den Publikumsverkehr geöffnet.

Bleiben Sie gesund!

Unsere Kontaktdaten sind

Telefon: +49 7531 / 900-2880

Folgen Sie der Bandansage am Telefon und wählen Sie die *4* für einen Termin, dann können Sie eine Nachricht mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer hinterlassen. Ansonsten per:

E-Mail: Rentenantrag-SJA@konstanz.de

Dienstort: Verwaltungsgebäude Torkel, Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz

Voraussetzungen

Sie wohnen oder arbeiten in Konstanz? Dann können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden!

Zuständige Stelle

Sozialhilfe und sonstige soziale Leistungen

Verfahrensablauf

Wann sollten Sie den Antrag stellen?

Sie sollten Ihren Antrag auf eine Altersrente spätestens vier Monate vor Erreichen des Rentenalters stellen. Sofern Sie ausschließlich eine Auslandsrente oder zusammen mit der deutschen auch eine Auslandsrente beantragen möchten, sollten Sie Ihren Antrag auf eine Altersrente spätestens sieben Monate vor Erreichen des Rentenalters stellen.

Fristen

siehe Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Wo erhalten Sie die Antragsformulare?

Formulare der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Sie können diese auch unter sja@konstanz.de bzw. Tel. 07531 / 900-2888 anfordern. Die Rentenanträge werden Ihnen dann zugeschickt.

Wenn Sie die Formulare über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung beziehen möchten, drucken Sie bitte zumindest folgende Basisformulare aus:

Altersrente: R0100, R0240, R0810

Erwerbsminderungsrente: R0100, R0210, R0215, R0810

Hinterbliebenenrente: R0500, R0660, R0810

Füllen Sie die Antragsformulare in Ruhe zu Hause aus.

Sie haben nun vier Möglichkeiten:

Telefonische Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrags

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Rentenantrags haben, können Sie sich gerne bei uns telefonisch oder per E-Mail melden. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Telefontermin mit Ihnen vereinbaren.

Versendung des Antrags direkt an Ihren zuständigen Rententräger

Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Rentenantrag mit den erforderlichen Nachweisen auch direkt an Ihren zuständigen Rententräger schicken, welcher Ihnen den letzten Versicherungsverlauf geschickt hat. Bitte kopieren Sie den Rentenantrag vorsorglich für Rückfragen durch den Rententräger. Sollten Nachweise fehlen, werden Sie von Ihrem zuständigen Rententräger angeschrieben.

Folgende Nachweise sollten Sie in jedem Fall dem Rentenantrag beifügen:

  • Kopien Geburtsurkunden Ihrer Kinder (sofern Sie Kinder haben)
  • Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

für die Witwen-/Witwerrente zusätzlich

  • Kopie Sterbeurkunde
  • Kopie Heiratsurkunde (Familienstammbuch)

Hinweis für die Witwe/den Witwer: Wenn das Bestattungsinstitut für Sie den Antrag auf Vorschusszahlung/Sterbevierteljahr noch nicht gestellt hat, können Sie sich das Formular bei der Deutschen Post herunterladen, dieses dann ausfüllen und schnellstmöglich an das Postrentendienstzentrum senden.

für die Waisenrente zusätzlich

  • Kopie Sterbeurkunde des Elternteils,
  • Kopie Geburtsurkunde der Waise

Rentenantragstellung online direkt auf der Homepage Ihres Rententrägers

Sie haben auch die Möglichkeit, auf der Internetseite Ihres Rententrägers

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste­ node.html

nur mittels Ihrer Versicherungsnummer Ihren Rentenantrag online zu stellen, Unterlagen anzufordern oder Unterlagen einzureichen.

Persönliche Vorsprache nur mit Terminvereinbarung

Wenn Sie Ihren Rentenantrag persönlich abgeben möchten, müssen Sie einen Termin zur Abgabe des Rentenantrags mit uns vereinbaren. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten bis zum Termin kommen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Am vereinbarten Termin holen wir Sie im Eingangsbereich ab.

Zum vereinbarten Termin bei uns bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis/Pass
  • Letzte Renteninformation mit dem Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
  • Zum Nachweis der Elterneigenschaft bezogen auf den Abfragepunkt im Rentenantrag „Pflegeversicherung" die Geburtsurkunde eines Kindes (nur erforderlich, wenn ein Kind nicht bereits in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert ist).
  • Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

für die Witwen-/Witwerrente

  • Sterbeurkunde des Partners
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • Personalausweis/Pass
  • Rentenbescheide bzw. Rentenanpassung oder Rentenauskunft
  • Zum Nachweis der Elterneigenschaft bezogen auf den Abfragepunkt im Rentenantrag „Pflegeversicherung" die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Hinweis für die Witwe/den Witwer: Wenn das Bestattungsinstitut für Sie den Antrag auf Vorschusszahlung/Sterbevierteljahr noch nicht gestellt hat, können Sie sich das Formular bei der Deutschen Post abholen oder herunterladen, dieses dann ausfüllen und schnellstmöglich an das Postrentendienstzentrum senden.

für die Waisenrente zusätzlich

  • Sterbeurkunde des Elternteils
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Personalausweis/Pass
  • Rentenbescheide bzw. Rentenanpassung oder Rentenauskunft
  • Zum Nachweis der Elterneigenschaft bezogen auf den Abfragepunkt im Rentenantrag „Pflegeversicherung" die Geburtsurkunde eines Kindes
  • Wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt: schriftliche Vollmacht

Wenn Sie noch Beratungsbedarf wegen Ihres Rentenanspruchs haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Versichertenberatungen der Deutschen Rentenversicherung

Beratung der Deutschen Rentenversicherung telefonisch und online

Aktuelle Informationen der Deutschen Rentenversicherung wegen Covid-19 erhalten Sie hier.

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

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