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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Errichten Sie ein Gebäude, müssen Sie das anzeigen. Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch nach jedem Neu- oder Anbau muss die Gebäudeaufnahme in das Liegenschaftskataster erfolgen.
Melden Sie die Errichtung des Gebäudes nicht, werden bauliche Veränderungen durch die Vermessungsbehörde aufgenommen und im Liegenschaftskataster nachgewiesen.
Stadt Konstanz, Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Abt. Geoinformation
Sie müssen die Errichtung des Gebäudes bei der zuständigen Stelle formlos anzeigen. Teilen Sie dabei die Höhe der Baukosten mit.
Sie können das Amt für Liegenschaften und Geoinformation schriftlich, telefonisch oder per E-Mail informieren. Die Behörde aktualisiert daraufhin das Liegenschaftskataster.
Hinweis: Sie können auf die Anzeige verzichten, wenn Sie Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen mit der Durchführung der notwendigen Vermessungsaufgaben beauftragen.
Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)
Die Höhe der Gebühr ist abhängig von den Baukosten des Gebäudes.
Beispiel:
Für ein typisches Wohnhaus betragen die Baukosten zwischen 100.000 Euro und 400.000 Euro.
Dafür müssen Sie bezahlen:
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Gebührenverzeichnis.