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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für einen Zeitraum von fünf Jahren, die Kosten für den Lebensunterhalt des Ausländers zu tragen. Diese Verpflichtung beinhaltet, dass Sie alle öffentlichen Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheits- oder im Pflegefall anfallen. Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Einreise des Ausländers.
Ausreichende Bonität: Die Ausländerbehörde ermittelt diese in jedem Einzelfall separat.
ArbeitnehmerInnen benötigen zusätzlich die "Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis" (siehe unten). Selbständige und Freiberufler legen stattdessen die "Bescheinigung über Einkommen bei selbständiger Arbeit" des/der Steuerberaters/Steuerberaterin (siehe unten) vor. Für die Einrichtung eines Sperrkontos als Sicherheitsleistung bei einer Bank können Sie die "Bescheinigung zur Einrichtung eines Sperrkontos" (siehe unten) verwenden.
die Ausländerbehörde der Stadt Konstanz, wenn der Verpflichtungsgeber seinen Hauptwohnsitz in Konstanz hat.
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich oder mit unserem Online-Dienst (siehe unten) bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie erhalten daraufhin einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen dann während des Termins ausgestellt. Bitte beachten Sie das die Bearbeitungszeit mehrere Wochen beträgt!
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Die Ausländerbehörde kann weitere Nachweise einfordern.
je Verpflichtungserklärung: EUR 29,00
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Freigegeben am 01.02.2023