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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Für das Jahr 2023 sind die Termine für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ausgebucht.
Termine für das Jahr 2024 können noch nicht vereinbart werden.
Wir bitten Sie, sich an Ihre zuständige deutsche Botschaft oder eine andere deutsche Gemeinde zu wenden.
Für die Ausstellung von Personalausweisen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Für Deutsche, die in der Schweiz leben, ist dies die deutsche Botschaft in Bern.
Die Stadt Konstanz kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis ausstellen, wenn die zuständige deutsche Botschaft hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands kann die Stadt Konstanz Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0049 7531 900-8080 entgegennehmen.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt und abgeholt werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Personalausweis.
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Bei der Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Konstanz sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt wird, ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich und es werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
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