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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Für die Ausstellung von Reisepässen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind grundsätzlich die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Dies sind für die Schweiz die deutsche Botschaft in Bern sowie die Honorarkonsulate in Zürich, Basel und Lugano.
Die Stadt Konstanz kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Reisepass ausstellen, wenn die zuständige deutsche Botschaft hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands kann die Stadt Konstanz Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0049 7531 900-8080 entgegennehmen.
Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Reisepass.
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Bei der Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Konstanz sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
Sofern für ein Kind unter 18 Jahren ein Reisepass beantragt wird, ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich und es werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
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