Menü
zur Suche
Menü
Menü schließen
Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Der Absatz neuer elektrisch betriebener Fahrzeuge wird mit einem Umweltbonus gefördert.
Ein Umweltbonus in Höhe von 4.000 Euro wird Ihnen gewährt für den Erwerb
Ein Umweltbonus in Höhe von 3.000 Euro wird Ihnen gewährt für den Erwerb
Der Umweltbonus soll die Akzeptanz der Elektromobilität fördern. Er wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie geleistet. Diese Leistungsinformation behandelt nur den Bundesanteil am Umweltbonus.
Antragsberechtigt für den Umweltbonus sind:
Nicht antragsberechtigt sind:
Voraussetzungen für die Förderung:
Weitere Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie.
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Förderung des Bundesanteils am Umweltbonus erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
1. Stufe: Antrag
2. Stufe: Verwendungsnachweis
Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.
Die Förderung wurde verlängert und endet am 31. Dezember 2020.
keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ihn am 13.09.2016 freigegeben.