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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Beispielsweise für:
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
keine
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
keine
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 8,00 Euro.
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Beantragung von Kindergeld beim Arbeitsamt.
In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Die Haushaltsbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Sie ist gebührenfrei.
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.
Damit wir Ihnen eine Lebensbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Konstanz gemeldet sein. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
Die Lebensbescheinigung ist persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen.
Lebensbescheinigungen für die Vorlage bei gesetzlichen Rentenversicherungen aus allen EU-Staaten und der Schweiz sind gebührenfrei.
Lebensbescheinigungen für deutsche und ausländische private Betriebsrenten sowie für gesetzliche Renten außerhalb der EU-Staaten und der Schweiz sind als Meldebescheinigung gebührenpflichtig (8,00 Euro).