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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, um ein Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen zu können.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Stelle, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden und damit sondereigentumgsfähig sind.
Sie benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie vorhaben,
keine
Baurechts- und Denkmalamt
Sandrine Liehner
E-Mail: Sandrine.Liehner@konstanz.de
Telefon : +49 7531 900-2771
Gebäude: Verwaltungsgebäude Laube
Raum 2.16
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der das Wohnhaus liegt.
Lassen Sie einen Aufteilungsplan von einem Architekten anfertigen.
Legen Sie den Plan der zuständigen Stelle vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
keine
Abhängig vom Einzelfall. Erkundigen Sie sich bei der Antragstellung.
keine Angaben möglich
-
Veröffentlicht am 28.06.2022