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Elektronische Antragstellung

bald verfügbar

Bewohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Erstwohnsitz/alleinigem Wohnsitz registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Für einen Bewohnerparkausweis benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.

Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

Zuständige Stelle

Ausweisung der Parkgebiete:

  • Straßenverkehrsbehörde

Ausgabe der Bewohnerparkausweise:

  • Bürgerbüro

Verfahrensablauf

In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung übersenden müssen.

Anderenfalls gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin (Halterbestätigung)
  • ggf. blaue oder orangene Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung)
  • ggf. Konstanzer Sozial- und Pflegefamilienpass
  • bei Verlängerung bisherige Bewohnerparkkarte

Kosten

Die Gebühr für die ausgestellte Berechtigung beträgt 150,00 Euro pro Jahr.

Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises beträgt 15,00 Euro.

Gebührenermäßigung:

  • Konstanzer Sozial- und Pflegefamilienpass = 75,00 Euro pro Jahr.
  • blaue oder orangene Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen = 0 Euro pro Jahr

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die blauen und violetten Tageskarten nicht auf reinen Bewohnerparkplätzen gültig sind. Die genannten Tageskarten können nur auf bewirtschafteten Parkplätzen genutzt werden.

Tageskarten

Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen:

Bei gewerblicher Vermietung von Gästezimmern können die Betreiber von Beherbergungsbetrieben Tageskarten für Gästefahrzeuge im Bürgerbüro erwerben.

Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gewerbliche Vermietung:
    Schreiben der Tourist-Information über die Eintragung im Verzeichnis der Tourist-Info oder Nachweis der Stadtkämmerei Konstanz

Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet:

Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet können für Besucher wahlweise blaue oder violette Tageskarten im Bürgerbüro erwerben (max. 10 Stück pro Kauf).

Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

Blaue Tageskarten (Stadtgebiet Paradies): 12,00 Euro
Graue Tageskarten („P & R am Seerhein“): 10,00 Euro
Violette Tageskarten (Altstadt und Laube): 17,00 Euro

Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Freigegeben am 10.11.2022

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