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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und/oder neuen Wohnung in Konstanz.
Sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen, Stühlen, Flatterband etc.) keine Parkplätze eigenmächtig blockieren.
Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.
Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen Be- und entladen, wenn dies unmittelbar und ohne Verzögerungen geschieht.
Sie ziehen um.
Die Straßenverkehrsbehörde Konstanz.
Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen oder aufstellen lassen.
Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.
Für die Antragsbearbeitung benötigen wir in der Regel 10. Bitte bedenken Sie, dass die Halteverbotsschilder mindestens 4 Volle Tage bzw. 96 Stunden vor dem Umzugstermin aufgestellt sein müssen.
Antrag
25 € für die Erteilung der Genehmigung, zu entrichten an die Stadt Konstanz
ca. 40 – 140 € für die Beschilderung, wenn diese nicht von einem Umzugsunternehmen organisiert werden, zu bestellen und entrichten über die Technischen Betriebe Konstanz. Infos und Kontakt erhalten Sie mit der Erteilung der Genehmigung der Halteverbotszone.
Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der von Ihnen eingerichteten Halteverbotszone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.