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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Die Höhe der Schmutzwassergebühr ist abhängig von der Menge des auf einem Grundstück verbrauchten und durch Wasserzähler der Stadtwerke gemessenen Frischwassers. Für Frischwassermengen, die nachweislich nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt werden, sieht die Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Konstanz die Möglichkeit einer Rückerstattung vor (§ 46 Absetzungen, AbwS der Stadt Konstanz).
Der Nachweis für Wassermengen, die nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt werden, muss grundsätzlich durch gesonderte private Messeinrichtungen erfolgen, die den Anforderungen gemäß § 46 Abs. 2 AbwS entsprechen. Wenn der Nachweis durch Messeinrichtungen aus technischen Gründen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde, kann der Nachweis geringerer Einleitungsmengen auch durch Gutachten eines anerkannten und öffentlich bestellten Gutachters oder allgemein anerkannte Erfahrungswerte geführt werden.
Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz sind für die Entsorgung des Abwassers sowie die Erhebung und Erstattungen der Abwassergebühren verantwortlich. Die Rückerstattung von Schmutzwassergebühren übernimmt die kaufmännische Abteilung der EBK.
Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind unbedingt innerhalb der Antragsfrist von einem Monat nach Zugang des Abwassergebührenbescheides bei den Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz zu stellen. Für den Antrag ist das Antragsformular auf Rückerstattung von Schmutzwassergebühren zu verwenden. Weitere Informationen befinden sich auf der Rückseite des Antrags.
Die Antragsfrist von einem Monat nach Zugang des Abwassergebührenbescheids ist unbedingt einzuhalten.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auf Rückerstattung von Schmutzwassergebühren ist gemeinsam mit einer Kopie des Abwassergebührenbescheides einzureichen.
Zu beachten ist, dass der Einbau, die Unterhaltung und ggf. Erneuerung einer privaten geeichten Wasseruhr als Unterzähler Mehrkosten zur Folge hat. Bevor sie eine solche Messeinrichtung installieren lassen, sollten Sie prüfen, ob die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zu den erwarteten Erstattungsbeträgen stehen.
Keine
Gegen den Rückerstattungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz, Fritz-Arnold-Str. 2 b, 78467 Konstanz, einzulegen.
Dieser Text wurde von den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz verfasst und von der Betriebsleitung am 11.07.2022 freigegeben.