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Elektronische Antragstellung

bald verfügbar

Einfahrt Fußgängerzone/Handwerkerhotline

Einfahrtsgenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten (06:00 – 10:00 Uhr)

Voraussetzungen

zwingende Be- und Entlade, Bestückungen, etc. Tätigkeiten welche nicht aufschiebbar sind.

Zuständige Stelle

Bürgeramt, Straßenverkehrsbehörde

Bezugsort

Fußgängerzonen im Stadtgebiet Konstanz

Verfahrensablauf

Anfrage kommt über das Telefon, in Ausnahmefällen über E-Mail, wird direkt von uns in das System eingetragen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine notwendig

Kosten

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

wird sofort bearbeitet/eingetragen und somit genehmigt

Vertiefende Informationen

-

Hinweise

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Rechtsbehelf

-

Rechtsgrundlage

§16 StrG

Freigabevermerk

freigegeben am 24.08.2022

Für Sie zuständige Stellen