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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge festgesetzt werden.
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
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Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
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abhängig vom Einzelfall
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Freigegenben am 15.09.2022