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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen gilt an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot in der Zeit zwischen 0.00 und 22.00 Uhr. Wenn Sie trotzdem dringend eine Fahrt durchführen müssen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen fahren:
Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen befördert werden:
Für alle anderen gewerblichen Fahrten brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Feiertage sind:
Der Transport muss dringend sein. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind nicht ausreichend.
Die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die den Transport durchführende Person ihren Wohnort oder Sitz oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Die Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular steht bei der zuständigen Stelle in der Regel zum Download zur Verfügung.
Wenn eine Ausnahme vom Fahrverbot in Betracht kommt, erhalten Sie für Ihren Transport einen Genehmigungsbescheid einschließlich Auflagen und Bedingungen.
je nach Art und Umfang der Ausnahme: EUR 10,20 - 767,00
Stand: 31.03.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg