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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:
Hinweis: Oder möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind (Selbstauskunft)?
Auf Nachfrage gibt Ihnen Ihre Gemeinde darüber Auskunft.
keine
Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.
die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag
Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.
keine
Hinweis: Bei einer schriftlich oder elektronisch beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie die Gebühr auch im Voraus überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage als elektronische Anlage beifügen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.03.2020 freigegeben.
Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie auch elektronisch beantragen. Über diesen Link gelangen Sie zur Online-Melderegisterauskunft.