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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie sind schwanger und befinden sich in einer wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.
Leistungen der Bundesstiftung erhalten Sie abhängig vom monatlichen Einkommen für:
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
Landesweit gibt es 124 staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen in Trägerschaft:
Sie müssen persönlich zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.
keine
Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesstiftung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 08.01.2018 freigegeben.