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Elektronische Antragstellung
bald verfügbar
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Kein Wohngeld erhalten Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:
Ausnahmen:
Die Wohngeldbehörde.
Die Wohngeldbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Hinweis: Für die Einwohnerinnen und Einwohner einzelner Großer Kreisstädte ist möglicherweise das Landratsamt zuständig. Die Verwaltungen der Gemeinden, die keine Wohngeldzuständigkeit haben, nehmen Ihren Antrag aber entgegen und leiten ihn an die zuständige Stelle weiter.
Das Wohngeld beantragen Sie am besten schriftlich. Nutzen Sie das oben stehende Papierformular. Sie erhalten es auch bei der zuständigen Stelle.
Sie müssen unterschiedliche Papierormulare benutzen, abhängig davon, ob Sie Wohnraum gemietet haben (Mietzuschuss) oder dieser Eigentum von Ihnen ist (Lastenzuschuss).
Wenn Sie einen Erstantrag auf Mietzuschuss stellen möchten, können Sie auch den oben zur Verfügung stehenden Onlineantrag nutzen.
Sie können Wohngeld auch formlos beantragen. Dabei gelten Besonderheiten.
Ihr (formloser) Antrag gilt dann zu diesem Zeitpunkt als gestellt. Reichen Sie das ausgefüllte Formular samt aller erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Monats nach, erhalten Sie bei einer positiven Prüfung Ihres Antrags ab dem Tag der formlosen Antragstellung Wohngeld.
Geben Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen erst später ab, erhalten Sie Wohngeld erst ab diesem Datum.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.
Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen einmal monatlich im Voraus auf das von Ihnen angegebene Konto.
keine
Hinweise zur Wohngeldreform zum 1. Januar 2023:
Die Wohngeldbehörde erwartet viele Anträge im Jahr 2023. Die Dauer der Bearbeitung kann deswegen länger dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
Wenn Sie im Bezug von Wohngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf Kinderzuschlag. Ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen. Den Link dazu finden Sie in den vertiefenden Informationen.
Gegen die Entscheidung der Wohngeldbehörde ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides bei der Wohngeldbehörde in schriftlicher Form einzulegen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert zum Wohngeld
Das Wohngeld-Plus Gesetz bedeutet eine umfangreiche Reform des Wohngeld-Rechts. Die Reform soll für zahlreiche KonstanzerInnen zu einer spürbaren Entlastung bei den Wohnkosten führen. Nach ersten Schätzungen wird sich der Kreis der Berechtigten verdreifachen. Viele BürgerInnen, die bislang keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, werden also von der Wohngeld-Reform zum 01.01.2023 profitieren.
Die Ausweitung der Berechtigten wird aber auch dazu führen, dass sich die Bearbeitungszeit für einen Wohngeldantrag über mehrere Monate hinzieht. Schon jetzt geht eine erhöhte Anzahl von Anträgen ein und es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Antragsteller rapide steigt und sich die Bearbeitungszeiten im Jahr 2023 weiter verlängern.
Wohngeld wird rückwirkend zum Ersten des Monats des Antragseingangs bewilligt; es geht also kein Geld verloren.
Wir bitten Sie von Rückfragen zum Stand des Antrages auf Wohngeld Abstand zu nehmen. Sobald der Antrag bearbeitet werden kann, erhalten Sie unaufgefordert Nachricht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!